Bauplanungsbüro Andreas Blenk

 

 

Architektur fürs Leben            Seit 1995

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Landesbauordnung

Landesbauordnung:
Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Die Bauordnung regelt im betreffenden Bundesland was z.B. technisch beim Bau zu beachten ist,  Grenzabstände und wann eine Baugenehmigung nötig ist. Die Bauordnungen der einzelnen Länder weichen in mehreren Punkten von einander ab.

 

Leerrohr

Leerrohr: Als Leerrohr wird in der Bauwirtschaft ein starres oder flexibles Rohr aus Kunststoff oder Metall zur Installation von elektrischen Leitungen bezeichnet.                                        In Gebäuden
Leerrohre werden vor der Elektroinstallation meist im Mauerwerk in so genannten Schlitzen (Unterputz) verlegt. Sie werden, wenn möglich, immer senkrecht oder waagrecht verlegt. Nach dem Verputzen werden die Leitungen mithilfe eines Zugdrahts durch die Rohre eingezogen. In den Leerrohren werden stromführende Leitungen, Steuerleitungen, Antennen-, Netzwerk- und Telefonkabel verlegt
Bei Verwendung von Leerrohren ist durch das Einziehen weiterer Kabel eine problemlose Erweiterung der Hauselektrik möglich.
Im Außenbereich
Unter der Erde verlegte Leerrohre werden meist dann verlegt, wenn sowieso die Erde wegen anderen Tiefbauarbeiten im ähnlichen Bereichen (Strom-, Gas-, Telefon-leitungen usw.) geöffnet wurde. Die Kabelschutzrohre bieten Schutz gegen Feuchtigkeit und mechanische Beanspruchung.

 

Luft-Wärmepumpe

Luft-Wärmepumpe: als Wärmequellen stehen Außenluft, Abwärme aus Räumen, Abluft aus Lüftungsanlagen u.s.w. zur Verfügung.