Bauplanungsbüro Andreas Blenk

 

 

Architektur fürs Leben            Seit 1995

zurück zu

ABC

Baulexikon

zurück zu

ABC

Baulexikon

zurück zu

ABC

Baulexikon

zurück zu

ABC

Baulexikon

G

Ganzglastüren

Ganzglastüren:
Ganzglastüren sind rahmenlose Türen aus Sicherheitsglas.

 

Garage

Garage: Eine Garage (auch Parkbau) ist eine abschließbare überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, meist Pkws. Das Wort stammt, wie das verwandte „gare“ (Bahnhof), aus dem franz. und bedeutet „sicher verwahren“. Eine Garage soll vor Diebstahl ebenso schützen wie vor Witterungseinflüssen und wird oft auch zur Lagerung von Werkzeugen und als Reparaturplatz genutzt. Im Gegensatz dazu ist der kostengünstigere Carport zwar überdacht, nach zumindest einer Seite hin aber offen und bietet somit keinen Diebstahlschutz.
Eine geschlossene Garage kann jedoch den Nachteil haben, dass Feuchtigkeit nicht in ausreichendem Maße abgeführt werden kann, wie zum Beispiel bei
einem Carport. Dadurch kann die Rostgefahr für ein Fahrzeug in einer Garage größer sein als in einem Carport.
Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen und Großgaragen unterscheiden. Während bei einer Einzelgarage das Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, dient die Großgarage zur Aufnahme mehrerer Fahrzeuge. Einige Großgaragen bieten durch ein Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen jedoch ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat vor fremdem Zugriff zu schützen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht. Eine Garagenanlage, die von mehreren Besitzern benutzt werden, wird als Gemeinschaftsgarage bezeichnet.
Die Duplexgarage ermöglicht es, zwei PKW übereinander zu parken.

 

Gasbeton

Gasbeton: siehe Porenbeton

 

Gaube

Gaube: siehe Dachgaube

 

Gefach

Gefach:  Zwischenraum zwischen den Skelettbauteilen eines Fachwerks.

 

Generalübernehmer

Generalübernehmer:
Darunter versteht man eine Hausbaufirma, die neben allen für ein Bauvorhaben zu erbringenden Bauleistungen auch alle planerischen Leistungen, die Koordination aller Gewerke und die Bauüberwachung übernehmen kann. Die auszuführende Leistung wird oft zu einem Pauschalpreis angeboten. In vertraglichen Beziehungen steht der Bauherr allein mit dem Generalübernehmer und nicht mit Architekt und den Bauunternehmen. Diese werden vom Generalübernehmer als Subunternehmen beauftragt.

 

Gewerk

Gewerk:
Gewerk ist die Bezeichnung für die Arbeiten der verschiedenen bei der Bauausführung tätigen  Handwerker. Das sind zum Beispiel Maurer, Zimmerer, Tischler, Fliesenleger, Sanitär- und Elektroinstallateure u.s.w.

 

Grenzbebauung

Grenzbebauung:
Fast immer bedarf die Errichtung eines Gebäudes direkt an die Grenze eines Grundstückes des Einverständnisses des Nachbarn und der Genehmigung durch die Baubehörde. Ausnahmen sind in fast allen Bundesländern Grenzgaragen. Eine weitere Ausnahme kann sein, dass sich bereits ein Gebäude des Nachbarn an der Grenze befindet. In diesem Fall ist es recht unproblematisch im Bereich dieses Nachbargebäudes ebenfalls an die Grenze zu bauen.  In der Regel sind für Gebäude Grenzabstände vorgeschrieben. An die Grenze eines Grundstückes darf ansonsten nur in genehmigten Ausnahmefällen und mit Einverständnis des Nachbarn gebaut werden.

 

Grundbuchauszug

Grundbuchauszug:
Der Auszug aus dem Grundbuch wird bei den Verhandlungen mit Geldgebern und bei der Bewertung eines Grundstückes benötigt, da dieser aktuelle und klare Auskünfte über die Rechtsverhältnisse und Belastungen am Grundstück beinhaltet. Der Grundstückseigentümer kann deshalb vom Grundbuchamt die Anfertigung eines Grundbuchauszugs verlangen, in welchem der Inhalt des Grundbuchs noch einmal wiedergegeben wird. Dies ist in der Regel kostenpflichtig. In der Praxis handelt es sich dabei um eine Kopie des betreffenden Grundbuchblatts, die auch in beglaubigter Form ausgegeben werden kann.