Bauplanungsbüro Andreas Blenk

 

 

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Effizienzhaus 100

Das KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) ist per Definition in der Verordnung EnEV nun das Standardhaus. Auch ist eine Förderung meist von diesen Kriterien abhängig. Ein KfW Effizienzhaus 100 muss nicht zwangsläufig ein Neubau sein, auch bestehende Häuser lassen sich zum Niedrigenergiehaus sanieren, renovieren. Entscheidend für die Definition KfW Effizienzhaus 100 ist das Einhalten der in der EnEV bestimmten Mindestanforderungen.
KfW Effizienzhaus 100 nach der EnEV
Die EnEV regelt für Niedrigenergiehäuser nach KfW Effizienzhaus 100 deren Transmissionswärmeverlust sowie den Primärenergiebedarf und begrenzt diese in Relation zum so genannten Kompaktheitsgrad des Gebäudes.
Kompaktheitsgrad
Der Kompaktheitsgrad ist der Quotient aus Oberfläche (A) und Volumen (V). Das führt mathematisch dazu, dass
größere Gebäude kleinere Kompaktheitsgrade aufweisen.
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust die nach außen verlorene Wärmemenge bzw. Wärmeenergie. Denn auch durch die beste Dämmung verliert ein Haus Wärme nach außen, natürlich auch durch Lüftung.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf ist vereinfacht der eigentliche Energiebedarf im konkreten Fall. So wird auch der Standort relevant, da im wärmeren Süden weniger Energie erforderlich ist als in kälteren Gebieten. Die EnEV legt hierfür konkrete Faktoren fest.
Fazit: KfW Effizienzhaus 100
Entscheidend neben einem Wärmeschutz ohne Wärmebrücken sind effiziente Heizung, Warmwasserbereitung sowie Lüftung (ggf. mit Wäremrückgewinnung). Ansonsten kommt es natürlich auf die Bauform, die Lage, die Ausrichtung und weitere Faktoren an. Auch
die Fenster (Wärmeschutzverglasung) sind wichtig.

 

Effizienzhaus 55

Das KfW Effizienzhaus 55  hat seinen Namen von einer Förderkategorie der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese fördert nach EnEV den Bau bzw. Kauf von energiesparenden Immobilien mit zinsgünstigen Darlehen. Ein Kriterium bzw. Klasse dabei ist der Haustyp KfW Effizienzhaus 55 .
Definition KfW Effizienzhaus 55
Für ein KfW Effizienzhaus 55  darf der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Bezug zum Standard (100%, das so genannte Niedrigenergiehaus (KfW 100) nach EnEV) nur 55 % so viel Energie verbrauchen, also 45 % weniger. Das führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 40 kWh/m2 Nutzfläche (daher KfW 40 Haus):
   1. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 40 kWh pro Quadratmeter nicht übersteigen.
   2. Der
Transmissionswäremverlust (=Wärmeverlust nach außen) muss um mindestens 45% unter dem Höchstwert der EnEV liegen.
Dies erreicht man üblicherweise durch Luftdichtheit mit zentraler Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung bis ca. 80%. Auch eine moderne Heizung mit regenerativen Energiequellen und guter Dämmung sowie eine Ausrichtung nach Süden mit entsprechender Bauweise und Fensterfronten sind empfehlenswert.
Förderung durch die KfW
Das Programm zur Förderung der KfW nennt sich “Ökologisch Bauen” und geht bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro.

 

Effizienzhaus 70

KfW Effizienzhaus 70 bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz. Diese richtet sich nach der EnEV, in welcher die Kriterien für den modernen, effizienten Baustandard (KfW Effizienzhaus 100) festgelegt sind. Das KfW Effizienzhaus 70 darf davon nur 70% der Energie verbrauchen. Diese Kategorisierung hat auch Auswirkungen auf die Förderung durch die KfW. Daraus ergibt sich der Name KfW Effizienzhaus 70.
Definition KfW Effizienzhaus 70
Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40) sind beim KfW Effizienzhaus 70 die Förderkriterien weniger streng. Denn die Verbesserungen zum Maßstab KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus:
   1. So darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter
betragen (daher KfW 60).
   2. Zudem muss der Transmissionswärmeverlust den Höchstwert der EnEV um mindestens 30% unterschreiten (daher KfW Effizienzhaus 70).
Förderung beim KfW Effizienzhaus 70
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Erwerb oder Bau von energiesparenden Häusern. Ein Haustyp heißt dabei KfW Effizienzhaus 70 . Das Förderprogramm der KfW nennt sich “Ökologisch Bauen” und geht bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro.

 

Effizienzhaus 85

Sinngemäß wie Effizienzhaus 70 nur mit schlechteren Werten.

 

Eigenleistungen

Eigenleistungen: Um die finanzielle Belastung beim Bauen zu mindern, entschließen sich viele Bauherrn zur Erbringung von Eigenleistungen.

 

EINFRIEDUNG

EINFRIEDUNG : 
Die vollständige oder teilweise räumliche Abgrenzung eines Grundstückes durch Mauern, Hecken oder Zaunanlagen u.s.w. werden als Einfriedung bezeichnet.

 

EINGESTEMMTE TREPPE

EINGESTEMMTE TREPPE : 
Die Eingestemmte Treppe sind Wangentreppen, bei der die Auftrittsstufe (Trittstufe, Trittstufenbrett) in die seitlichen Treppenwangen eingestemmt werden.

 

Einzelhaus

Einzelhaus: ist ein Gebäude das von allen Seiten freistehend ist.

 

Erbbaurecht

Erbbaurecht:
In manchen Fällen werden Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Das bedeutet: eigenes Haus auf fremdem Boden.

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, welches dem Inhaber die Befugnis gibt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht wird meistens für 99 Jahre bestellt. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl veräußert als auch vererbt werden. Wie beim Grundstückskauf muss auch der Erbbaurechtsvertrag vom Notar beurkundet werden. Für das Erbbaurecht wird zusätzlich zum Grundbuchblatt für das Grundstück noch ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt.
Vorteile für Erwerber ist, dass er das Grundstück nicht zu kaufen muss und ersparen sich so die Zahlung
eines beträchtlichen Kaufpreises auf einen Schlag. Statt dessen ist laufend eine Art Miete fällig, die als Erbbauzins bezeichnet wird.

 

Erschließung

Erschließung:
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Die Erschließung eines Grundstückes ist gesichert, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser gewährleistet ist.
Diese Forderung wird in den Länderbauordnungen durch spezielle Vorgaben an die Ver- und Entsorgung ergänzt. So wird in einigen Gemeinden z.B. auf die Trennung von Regenwasser und Abwasser verzichtet, andere bestehen darauf.