Bauplanungsbüro Andreas Blenk

 

 

Architektur fürs Leben            Seit 1995

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B

Backstein

Backstein: Der Begriff Backstein steht bevorzugt für die mittelalterlichen Bauten und wird hauptsächlich im süddeutschen und Schweizer Raum gebraucht. Einfache Mauerziegel aus Lehm können nur bei 900°C in Ziegeleien gebrannt werden. Sie sind mechanisch nicht sehr stabil und werden üblicherweise verputzt, um die Wetterfestigkeit zu verbessern.

 

BAD

BAD:  Das Bad ist ein Raum einer Wohnung, der so eingerichtet ist, dass er sich zur Körperpflege eignet.

 

Badewannenträger

Badewannenträger: oder Wannenträger sind geformte Bauteile aus Schaum oder Styropor die die Badewanne oder Duschwanne aufnehmen sollen.
Badewannen oder Duschwannen werden erst nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten in diese Träger eingesetzt.

 

Badheizkörper

Badheizkörper: haben neben ihrer Aufgabe der Beheizung mittlerweile oft die Funktion eines Handtuchtrockners.

 

BALKEN

BALKEN: 
Balken sind waagerechte lastabtragende Bauteile mit oft rechteckigem Querschnitt, die häufig statisch auf Durchbiegung beansprucht werden.

 

Balkendecke

Balkendecke: (Holzbalkendecke)
Die durch die in einem bestimmten Abstand angeordnete liegende Reihung von Holzbalken auch Lager genannt, bezeichnet man als Holzbalkendeck

 

BALKONBRÜSTUNG

BALKONBRÜSTUNG:  
Die Brüstung oder Umwehrung eines Balkons ist zugleich die Absturzsicherung des Balkons.

 

Balkone

Balkone: sind über der Geländeoberfläche aus dem Gebäude auskragende Bauteile, die zur Begehung dienen sollen.

 

BALKONGELÄNDER

BALKONGELÄNDER:  
Balkongeländer ist die Absturzsicherung für Personen an Balkonen.

 

Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen: ist die Vermeidung von Barrieren und Hindernissen, vor allem bei der Gestaltung und Ausführung von Zugängen (Treppen, Gänge, Türen) und Bewegungsflächen im Raum (Vermeidung von Türschwellen und Türanschlagschienen im Fußboden, Breiten und Anschläge von Türen).
Ziel ist es bei der Errichtung von Gebäuden und Verkehrswegen, Menschen mit Behinderungen und betagten Menschen ein entsprechendes Lebensumfeld zu ermöglichen.

 

Bauabnahmen

Bauabnahmen:    Man unterscheidet zwei Arten von Abnahmen: Die behördlichen Abnahmen (z.B. Schornsteinfeger und Bauamt) und die Abnahmen von Bauleistungen der Bauunternehmen.
In der Regel werden Bauabnahmen nach jedem Gewerk durchgeführt. Gegebenenfalls werden vertraglich weitere Termine z.B. für den Rohbau vereinbart.
Die Bauabnahme wird durch Sie als Bauherren und die Hausbaufirma durchgeführt.

 

Bauamt

Bauamt:  für Baugenehmigungen und Bebauung  zuständige Behörde. Es gibt Gemeindebauämter, Stadtbauämter, Bauamt des Landratsamts und weitere. Diese unterscheiden sich in der Bezeichnung in den verschiedenen Städten und Bundesländern.

 

Bauantrag

Bauantrag: Mit der Bauantragsstellung leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Diese werden für den Bauherren durch einen Bauplaner erstellt.

 

Baubehörde

Baubehörde: siehe Bauamt

 

Baubeschreibung

Baubeschreibung
Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im Einzelnen geregelt. Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf  spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Darin ist festgelegt, was der Bauherr bekommt.

 

Baubiologie

Baubiologie: Begriff für den Einsatz  von Baustoffen, Erkenntnisse und Techniken Gebäude umweltbewusst und schadstofffrei auszuführen. 

 

Bauelemente

Bauelemente: Bezeichnung sämtlicher bei der Errichtung eines Gebäudes notwendigen einzubauenden Materialien und Werkstoffe. Wird in der Regel für Haustüren Fenster u.s.w. verwendet.

 

Bauerwartungsland

Bauerwartungsland: In der Umgangssprache versteht man unter Bauerwartungsland solche Grundstücke, bei denen in Zukunft mit einer Bebaubarkeit zu rechnen ist.Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Land Bauerwartungsland ist, finden Sie im Flächennutzungsplan (FNP), wo Ihr Gebiet als z.B. allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet sein kann. Ebenfalls lassen die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und das entsprechende Verhalten der planenden Behörden, z. B. durch Ausbau der Kanalisation und anderer Versorgungsleitungen, auf künftiges Bauland schließen.
Die Erwartung von Bauland schlägt sich normalerweise in einem bereits höheren Preis am Markt nieder. In jedem Fall liegt es in der Hand der Gemeinde, ob ein im FNP
als Siedlungsgebiet vorgesehenes Land tatsächlich zu Bauland gemacht wird. Dazu müssen die Gemeinde oder ein Investor einen Bebauungsplan aufstellen oder das Gebiet von der Gemeinde zum Ortsteil erklärt werden. All diese Fragen werden Ihnen in der Baubehörde Ihrer Gemeinde beantwortet.Hüten Sie sich vor dem Kauf von Bauerwartungsland, wenn die Erwartung auf allzu dünnen Beinen steht. Dies wäre Spekulation, die auch schief gehen kann.Auch wenn im Grundstückskaufvertrag der Begriff Bauerwartungsland verwendet wird, ist dies keine Garantie dafür, dass Sie ein Grundstück erwerben, welches später tatsächlich einmal bebaubar wird.

 

Baufenster

Baufenster: Das Baufenster ist ein im Bebauungsplan festgelegter, von vier Linien umschlossener Teil des Grundstück. Das Bauwerk muss sich innerhalb dieses Baufensters liegen.

 

Baufeuchtigkeit

Baufeuchtigkeit: ist der im Laufe der Bauausführung entstehende Feuchtigkeits- bzw. Wassergehalt in Bauteilen. 
Baufeuchtigkeit entsteht durch die eingebauten "feuchten" Baustoffe Beton, Mörtel und Estrich.
Hinzu kommt die Feuchtigkeit durch Witterungseinflüsse wie Regen und Schnee während der Bauphase vor der Dachdeckung.
Aufgrund Ihrer porösen Struktur speichern vor allem bestimmte Materialien (Ziegel, Beton, Mauerwerkssteine) viel Wasser.
Diese Bauteile geben die in ihren Poren enthaltene Feuchtigkeit langsam wieder an die Luft ab, die bei  Abkühlung wieder als Wasser an den Bauteiloberflächen auftritt und zu Schäden an den Bauteilen führen kann (Korrosion, Frostabsprengungen, erhöhter Energieverbrauch, Schimmelpilzbildung). Bei Massivbau ist dies speziell in den
ersten Jahren ein Problem. Aus diesem Grund bauen immer mehr gesundheitsbewuste Menschen und speziell Allergiker Holzständerhäuser. Dies trifft auch für diejenigen zu die einfach nur Energie sparen wollen.

 

Baugebiete

Baugebiete:   die Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterscheidet nach der Art baulich erlaubter Nutzung verschiedene Gebiete, von denen für privaten Bauherren folgende interessant sind:
reine Wohngebiete,
allgemeine Wohngebiete (mit Gewerbe),
besondere Wohngebiete (mit Geschäften, Büros, Kinos),
Mischgebiete (Wohnhäuser mit "leisem" Gewerbe),
Dorfgebiete,
Sondergebiete (Ferien- und Wochenendhäuser).

 

Baugenehmigung

Baugenehmigung:   Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Bauplanungsbüro in den Bauvorlagen beschrieben.

 

Baugesetzbuch

Baugesetzbuch:  Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, wie Flächennutzungsplan und Bebauungsplan auszusehen haben, wann gebaut werden darf, wie Erschließungsbeiträge aufgebracht werden, was bei städtebaulicher Sanierung und Erhaltung zu beachten ist, wie der Grundstückswert ermittelt u.s.w..

 

Baugips

Baugips: ist ein Sammelbegriff für Bindemittel, die hauptsächlich bei Stuckarbeiten, Putzarbeiten, sowie bei der Produktion von Gipsbauplatten verwendet werden. Gips wird auch zur Verspachtelung von Bauplatten oder vom Elektriker zum Befestigen von Kabeln verwendet.

 

Baugrenzen

Baugrenzen: Sie legen den Bereich fest, innerhalb welchem ein Gebäude gebaut werden darf.

 

Bauherrengemeinschaft

BAUHERRENGEMEINSCHAFT:  Der private Zusammenschluss von Bauherren mit dem Ziel ein gemeinsames Gebäude zu errichten.

 

Bauholz

Bauholz: geschnittenes Nutzholz, das zur Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles vorgesehen ist.

 

Baukeramik

Baukeramik: ist ein Sammelbegriff für keramische Bauteile wie z.B. keramische Wand- und Bodenplatten (Fliesen) oder auch keramische Kacheln für Öfen.

 

Bauland

Bauland:  Solche Grundstücke, die sofort bebaubar sind. Eine Baugenehmigung beziehungsweise ein Vorbescheid müssten erteilt werden, wenn das geplante Gebäude den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder anderer Festsetzungen nicht widerspricht.

 

Bauleistungen

Bauleistungen:   Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden dienen.

 

Bauleiter

Bauleiter:  Der Bauleiter eines Bauvorhabens hat die ordnungsgemäße Bauausführung auf der Baustelle, vor allem hinsichtlich einer Ausführung entsprechend der Baugenehmigung zu überwachen.  
Überwachung der Bauleistungen hinsichtlich fachgerechten Ausführung und des Umfangs der Bauleistungen.

 

Baulinien

Baulinien: Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss an dieser gebaut werden!

 

Baulücken

Baulücken: sind unbebaute Grundstücke die freie Grundstücksflächen zwischen bereits bebauten Grundstücken bilden.

 

BAUPHYSIK

BAUPHYSIK:   Die Bauphysik ist eine wissenschaftliche Richtung der Physik, die sich speziell mit den physikalischen Eigenschaften von Baumaterialien und Bauwerken befasst.

 

BAUPLANUNG

BAUPLANUNG: 
Die für die Errichtung eines Bauwerkes notwendigen zeichnerischen Unterlagen. Diese werden als Baupläne bezeichnet.

 

Bausatzhaus

Bausatzhaus:  Das Bausatzhaus ist gekennzeichnet durch die besonderen Möglichkeiten des Bauherrn sein Haus zu einem großen Teil selbst zu errichten.

 

BAUSTOFFE

BAUSTOFFE: 
Sämtliche im Baubereich einsetzbaren und einbaubaren Materialien bezeichnet man mit dem Begriff Baustoffe.

 

BAUSTROM

BAUSTROM :
Die während der Bauzeit eines Bauwerks benötigte elektrische Strom wird als Baustrom bezeichnet.

 

BAUTREPPE

BAUTREPPE :  Provisorisch eingebaute Treppe in einem Gebäude , die zur Erschließung einzelner Geschosse während der Bauzeit dienet.

 

Bauvertrag

Bauvertrag:  Das Gesetz kennt keinen speziellen Typ des Bauvertrags. Mit der Bezeichnung soll  zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um die Beauftragung von Bauleistungen handelt. Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne das BGB. In der Praxis wird zwischen  BGB-Vertrag und dem VOB-Vertrag unterschieden. Immer dann, wenn nicht ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart wird, liegt ein BGB-Vertrag vor. Allgemein werden beide Verträge als Bauverträge bezeichnet.

 

Bauvoranfrage

Bauvoranfrage:
Vor dem Bauantrag hilft oft die Bauvoranfrage. Sie erhalten den Bauvorbescheid und wissen, ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Zweifelhafte Punkte des Bauvorhabens werden damit geklärt.

 

Bebauungsplan

Bebauungsplan: Ein Bebauungsplan bezieht sich immer auf ein genau festgelegtes Gebiet und wird von einer Gemeinde als Satzung beschlossen. Diese Satzung besteht aus einem ausführlichen Textteil, der die Festsetzungen des Bebauungsplans genau beschreibt und einem oder mehreren Planwerken, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt werden.
Bebauungspläne sind in der örtlichen Baubehörde einzusehen. Teilweise werden B-Pläne von Baubehörden auch auf deren Websites bereitgestellt.
Man unterscheidet zwei Arten von Bebauungsplänen. Den einfachen Bebauungsplan und den qualifizierten Bebauungsplan.
Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festlegungen. Fehlen eine oder mehrere dieser Festlegungen, so spricht man von einem einfachen Bebauungsplan.

 

BEHINDERTENGERECHTES BAUEN

BEHINDERTENGERECHTES BAUEN:  siehe  BARRIEREFREIES BAUEN  

 

Beleuchtung

Beleuchtung:  ist der Begriff für  technische Einrichtungen und Geräte (Lampen, Leuchten) die zur künstlichen  Beleuchtung eingesetzt werden.

 

BERANKUNG

BERANKUNG:  Unter Berankung versteht man die Bepflanzung und die Begrünung von Wänden und Mauern.

 

BETON

BETON :
Beton ist eine künstlich hergestellte Mischung aus hydraulischen Bindemitteln (z.B. Zement), Zuschlägen (Sand, Kies oder Splitt) und Wasser und wird als Kunststein bezeichnet.

 

Betonstein

Betonstein:  ist ein Sammelbegriff für aus Beton hergestellte Steine

 

BIBERSCHWANZ

BIBERSCHWANZ :   Als Biberschwanzziegel wird eine bestimmte Form von Dachziegeln bezeichnet. 

 

Bindemittel

Bindemittel: sind Mittel und Stoffzusätze aus organischen oder anorganischen Materialien, die die Verbindung von anderen Stoffen ermöglichen.

 

Bitumendickbeschichtung

Bitumendickbeschichtung: ist die Bezeichnung für mehrschichtig aufgebrachte Schichten aus Bitumen-Latex-Mischungen an Kelleraußenwände zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit.

 

Blendziegel

Blendziegel, regional auch Blendstein oder Verblender genannt, wurden vorwiegend im 19. Jahrhundert an Fassaden zur Verkleidung von Mauerwerk angebracht. Es sind Klinker in einer geometrisch sehr genauen rechteckigen Form mit glatter Oberfläche. Solche Fassaden stehen gegenüber Fassaden mit Ziegeln im Design deutlich hervor, da auch die Fugen sehr schmal und genau angelegt sind. Besonders in Großstädten wie Berlin, Leipzig, Halle und Dresden wurden ganze Straßenzüge mit Blendziegeln versehen, dagegen wurden im Münsterland meistens handgestrichene Ziegel verwendet. Oft wurden auch Villen mit Blendziegeln versehen.

 

Blockheizkraftwerk

Blockheizkraftwerk: Kraft- / Wärmesysteme: Ein Motor - mit Erdgas, Flüssiggas, Diesel u.s.w. - treibt einen Generator an, der elektrischen Strom erzeugt. Hierbei wird die üblicherweise im Motor, im Generator und im Abgas anfallende Wärme nicht wie bei konventionellen Kraftwerken vernichtet, sondern über Wärmetauscher zur häuslichen Wärmeversorgung verwendet.

 

Bodenfliesen

Bodenfliesen: siehe Fliesen